Sprechen Sie uns gerne diesbezüglich an.
Eine Verspätung durch den Patienten begründet keine Nachleistungspflicht durch den Therapeuten (Behandler)
Ich weise Sie daraufhin, nicht rechtzeitig abgesagte und verpasste Termine bezahlt die Krankenkasse nicht. Deshalb muss ich Ihnen diese gemäß §252 und §§611 ff BGB privat in Rechnung stellen, da kurzfristig die Terminlücke nicht mehr zu füllen ist. Absage eines Termins muss mindestens 48 Stunden (ohne Einbeziehung von Sonn- u. Feiertage) zuvor des eigentlichen Termins erfolgen. Z. B. Termin Montag um 8:00 Uhr, dann muss dieser Termin spätestens am Freitag der Vorwoche um 8:00 Uhr abgesagt werden. Telefon: 0271-35 41 65. Deshalb ist bei einem verpassten bzw. nicht abgesagten oder verspätet abgesagten Termin, den Einzelwert der versäumten Behandlung, Privat in Rechnung zu stellen. Der verpasste, bzw. nicht abgesagte Termin ist verfallen und wird nicht wieder vergeben, bzw. nachgeholt, Falls Sie Ihren ausgemachten Termin auf Gutscheinbasis nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie um entsprechende Absage, ebenso verfällt der Gutschein bei nicht Absage.
Als Kassenpatienten sind sie dazu verpflichtet, eine Zuzahlung zu leisten. Diese berechnet sich wie folgt:
10 % aus der Gesamtzahlung, diese Gebühr ist durch den Patienten zu entrichten.
Diese Zuzahlung ist vor dem letzten Behandlungstermin zu entrichten.
Vielen Dank für Ihr Verständnis
Ihre Physiotherapeutin Roxana